Rechtsprechung
VG Bayreuth, 04.05.2022 - B 6 K 20.1424 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FreizügG/EU § 6 Abs. 1
Rechtmäßige Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 04.05.2022 - B 6 K 20.1424
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 19 ZB 22.1442
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VG München, 12.10.2021 - M 4 K 19.2323
Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit bei einem drogenabhängigen …
Auszug aus VG Bayreuth, 04.05.2022 - B 6 K 20.1424
Nach ständiger Rechtsprechung haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen/Verlustfeststellungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (VG München, U.v. 12.10.2021 - M 4 K 19.2323 - juris Rn. 53 m.w.N.).An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (VG München, U.v. 12.10.2021 - M 4 K 19.2323 - juris Rn. 53 m.w.N.).
Insbesondere besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Begehung von Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, wobei es sich bei den dadurch berührten Rechtsgütern Leben, Gesundheit gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Eigentum gem. Art. 14 GG um bedeutsame Rechtsgüter handelt, deren Schutz ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt (vgl. VG München, U.v. 12.10.2021 - M 4 K 19.2323 - juris Rn. 54).
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …
Auszug aus VG Bayreuth, 04.05.2022 - B 6 K 20.1424
Maßgebend für die rechtliche Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 3 rek. auf BVerwG, U.v. 03.08.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 28).Das Erfordernis einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Ordnung verlangt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Ausländer künftig die öffentliche Ordnung i.S.d. Art. 45 Abs. 3, 52 Abs. 1 AEUV beeinträchtigen wird (vgl. BVerwG, U.v. 03.08.2004 - 1 C 30/02 - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 16.08.2021 - 19 ZB 19.2491
Verlustfeststellung gegenüber einem alkoholabhängigen Unionsbürger
Auszug aus VG Bayreuth, 04.05.2022 - B 6 K 20.1424
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann bei Straftaten, die auf einer Alkoholerkrankung des Ausländers beruhen, von einem Wegfall der für die Verlustfeststellung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer eine Alkoholentwöhnungstherapie noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (statt Vieler BayVGH, B.v. 16.08.2021 - 19 ZB 19.2491 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 29.05.2018 - 10 ZB 17.1739 juris Rn. 9).Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich verfestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (statt Vieler BayVGH, B.v. 16.08.2021 - 19 ZB 19.2491 - juris Rn. 14 m.w.N.).
- VGH Bayern, 09.06.2021 - 19 C 21.847
Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht - erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung …
Auszug aus VG Bayreuth, 04.05.2022 - B 6 K 20.1424
Der Umstand, dass sich der Kläger (noch) im Maßregelvollzug zur Behandlung seiner Suchterkrankung befindet und zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung keinen erfolgreichen Abschluss der Therapie vorweisen kann, spricht jedoch entscheidend gegen den Fortfall der Wiederholungsgefahr (dazu auch BayVGH, B.v. 09.06.2021 - 19 C 21.847 - juris Rn. 13).Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass kein Anspruch darauf besteht, dass mit der erforderlichen Gefährdungsprognose bis zum etwaigen Abschluss einer Therapie zugewartet wird (statt Vieler BayVGH, B.v. 09.06.2021 - 19 C 21.847 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- EuGH, 27.10.1977 - 30/77
Regina / Bouchereau
Auszug aus VG Bayreuth, 04.05.2022 - B 6 K 20.1424
Eine strafrechtliche Verurteilung kann den Verlust des Freizügigkeitsrechts daher nur insoweit rechtfertigen, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (vgl. EuGH, U.v. 27.10.1977 - C-30/77 - BeckRS 2004, 73063;… Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 6 FreizügG/EU Rn. 17). - BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweisung eines straffälligen …
Auszug aus VG Bayreuth, 04.05.2022 - B 6 K 20.1424
Den getroffenen Erwägungen steht die Entscheidung des BVerfG vom 06.12.2021 (Az. 2 BvR 860/21) nicht entgegen, weil vorliegend nicht von einer günstigen Prognose, die im Strafurteil festgestellt wurde, abgewichen wird. - VGH Bayern, 29.05.2018 - 10 ZB 17.1739
Ausweisung wegen Drogenstraftaten - Gefahrenprognose bei noch nicht …
Auszug aus VG Bayreuth, 04.05.2022 - B 6 K 20.1424
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann bei Straftaten, die auf einer Alkoholerkrankung des Ausländers beruhen, von einem Wegfall der für die Verlustfeststellung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer eine Alkoholentwöhnungstherapie noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (…statt Vieler BayVGH, B.v. 16.08.2021 - 19 ZB 19.2491 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 29.05.2018 - 10 ZB 17.1739 juris Rn. 9). - VGH Bayern, 10.10.2013 - 10 ZB 11.607
Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts
Auszug aus VG Bayreuth, 04.05.2022 - B 6 K 20.1424
Maßgebend für die rechtliche Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 3 rek. auf BVerwG, U.v. 03.08.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 28).